Jugendschutz

Neuerung zum Thema Jugendschutz!

Seit Gültigkeit des neuen Personalausweisgesetzes dürfen bei der Eingangskontrolle von Veranstaltungen die Personalausweise von Minderjährigen nicht mehr (wie bisher handgehabt) einbehalten werden.
In Zusammenarbeit mit der Polizei Ulm haben wir nun folgende Lösung ausgearbeitet:
Wir werden in Zukunft den bewährten Party-Pass, welche bereits in mehreren Land- und Stadtkreisen mit Erfolg angewandt wird, einsetzen.

Den Party-Pass können die Minderjährigen, welche unsere Veranstaltungen besuchen möchten, unter

http://www.party-pass.de/downloads/uebrige-landkreise/viewcategory/4-uebrige-landkreise

herunterladen. Dieser Pass kann dann komplett ausgefüllt uns bei der Einlasskontrolle vorgelegt werden.


Die Stadt Ulm bzw. der Landkreis Alb-Donau-Kreis ist noch nicht auf dieser Homepage zu finden,
jedoch kann ohne Probleme der Party-Pass für „übrige Landkreise“ verwendet werden.

Für die Minderjährigen von Narrenzünften wird es KEINE Änderung zum Besuch unserer Veranstaltung geben, da diese von dieser Regelung NICHT betroffen sind.
Die jeweilige Narrenzunft trägt die Verantwortung für ihre minderjährigen Mitglieder selbst.

Was zu beachten ist:
Bei der Einlasskontrolle sind der Party-Pass und der gültige Personalausweis vorzuzeigen, so dass das Sicherheitspersonal die Daten auf ihre Richtigkeit überprüfen kann.

Stimmen die Daten überein, wird der Personalausweis dem Minderjährigen sofort wieder zurückgegeben. Der Party-Pass wird jedoch einbehalten und wird dem Minderjährigen erst beim Verlassen der Veranstaltung (bis max. 24.00 Uhr) wieder ausgehändigt.
In den AGB´s des Party-Passes ist angelegt, dass Minderjährige, welche einen Party-Pass mit falschen Daten vorzeigen, abgewiesen werden und der betreffende Party-Pass durch das Sicherheitspersonal einbehalten und vernichtet werden kann.

In der Übergangszeit werden wir selbstverständlich eine begrenzte Anzahl von Leerformularen des Party-Passes bei unserem Sicherheitspersonal zum "von Hand ausfüllen" bereitlegen.
weitere Informationen gibt es unter www.party-pass.de

Wir bitten Euch Alle um Verständnis, aber diese Änderung beruht auf Gesetzesebene!



Für Minderjährige, welche an unseren Veranstaltungen teilnehmen, bitten wir um die Erziehungsbeauftragung gemäß den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Eine Erziehungsbeauftragung ist für jeden Minderjährigen, der nach 24:00 Uhr anwesend ist, erforderlich.

Unser Ausschankpersonal ist strengstens angewiesen auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu achten!

Es werden Zutritt- und Ausweiskontrollen durchgeführt!



Interessante Links

http://time4teen.de/

http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/jugendschutz.html